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Evakuierung von 47 Kindern aus Griechenland reicht nicht!


„Es geht hier um erniedrigende Behandlung [Art. 3 EMRK]. Die ist verboten.“


Wer die Durchsetzung des Rechts verlangt, muss sich daran auch halten. Art. 3 EMRK ist geltendes Recht. In jedem Einzelfall, nicht nur für 47 Kinder.




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