Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist derzeit für Viele die einzige Rechtsschutzinstanz, um gegen die unmenschlichen Lebensbedingungen in den griechischen Hotspots vorzugehen.
Wie hier für Moria bestätigt der Gerichtshof auch in unseren Verfahren auf Samos immer wieder, dass die Lebensumstände in den Hotspots zumindest für vulnerable Schutzsuchende eine "erniedrigende Behandlung" i.S.d. Art. 3 EMRK darstellen.
Diese Erfolge können wir in Einzelfällen erzielen. Auf jeden dieser Beschlüsse kommen jedoch unzählige genau gleich gelagerte Fälle, in denen kein Antrag gestellt wurde. Die Rechtsverletzungen sind systematisch. Die Hotspots sind derzeit für niemanden menschenwürdig.
Griechenland ist verpflichtet diese Lebensbedingungen bereits nicht zuzulassen. Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, eine Aufnahmesituation zu schaffen, die den rechtlichen Vorgaben des Europa- und Völkerrechts genügt. Das beginnt mit einer Evakuierung der Hotspots im Hinblick auf die Gefahr eines Ausbruchs von COVID-19.
Hier findet ihr einen Artikel von Pro Asyl zu den acht Geflüchteten, die Moria nun verlassen können.
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