Heute, am 01. Juli 2020 übernimmt Deutschland für ein halbes Jahr die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union. In dieser Zeit strebt Deutschland eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) an.
Bereits im Februar 2020 hat das Innenministerium ein Konzeptpapier vorgelegt, welches sich mit konkreten Änderungsvorschlägen befasst. Das Kernelement ist dabei weiterhin die Vorprüfung von Asylanträgen. Dabei sind bei Asylantragsstellungen an den europäischen Außengrenzen Einreiseverweigerungen und Zurückweisungen vorgesehen. Außerdem sollen freiheitsbeschränkende Maßnahmen dafür Sorgen, dass sich Geflüchtete diesem Vorverfahren nicht entziehen können.
Diese Verfahrensprinzipien haben in der Vergangenheit nicht zu einem geregelteren Verfahren, sondern zu einem Abbau rechtsstaatlicher Garantien geführt. Bürokratische Überforderung der Staaten an den europäischen Außengrenzen sowie mangelnde Solidarität anderer europäischer Staaten haben für ein strukturelles Scheitern der europäischen Asylpolitik gesorgt. Die dadurch entstandenen Hotspots an den europäischen Außengrenzen beweisen dieses Versagen jeden Tag aufs neue.
Wir fordern daher die deutsche Regierung auf während der Ratspräsidentschaft effektiven Zugang für alle Schutzsuchende zu einem fairen Asylverfahren zu schaffen und dafür zu sorgen, dass illegale Pushbacks an den Grenzen umgehend beendet werden. Darüber hinaus muss ein europäisches Asylsystem geschaffen werden, welches nicht durch komplizierte behördliche Verfahren zu einer Unterbringung Geflüchteter Menschen in Lagern an den europäischen Außengrenzen führt. Die europäischen Staaten müssen sich endlich auf humanitäre Grundsätze, rechtsstaatliche Prinzipien und auf die Umsetzung der Genfer Flüchlingskonvention rückbesinnen.
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