top of page

Jetzt mehr über Migrationsrecht lernen

Ihr möchtet gerne für die RLC beraten oder interessiert euch generell für das Thema Asyl- und Aufenthaltsrecht? 

In jedem Wintersemester bieten wir eine Vorlesungsreihe zum deutschen und europäischen Asyl- und Aufenthaltsrecht an. Auf diese folgt in jedem Sommersemester eine Reihe von Vertiefungsvorlesungen zu Fällen aus der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Praxis. 


Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Bitte beachtet unsere FAQs.

Informationen zum Wintersemester 2024/25

Einführung in das europäische und deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht WiSe 2024/25

Die Vorlesungen im WiSe 2024/25 werden bald beginnen und damit startet unsere Vorlesungsreihe zum Asyl- und Aufenthaltsrecht erneut. Die Vorlesung in diesem Wintersemester wird wieder von Prof. in Dr.in Pauline Endres de Oliveira gehalten und findet immer dienstags hyprid von 18:15 – 19:45 Uhr im Raum UL 6 2094 statt. Der erste Vorlesungstermin ist am 15.10.2024. Eine Voranmeldung ist nicht nötig.

Informationen über die Veranstaltung werden während des Semesters über die Online-Plattform „Moodle“ kommuniziert.

Moodle-Link:

https://moodle.hu-berlin.de/course/view.php?id=128392

 

Nicht HU-Angehörige können sich hier als Externe ohne HU Account mit einer privaten E-Mail-Adresse auf Moodle registrieren:  https://moodle.hu-berlin.de/

​​

In der RLC-Einführungsveranstaltung „Einführung in das europäische und deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht“ soll den Teilnehmenden ein Einblick in das europäische und deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht gegeben werden. Pauline Endres de Oliveira und Barbara Wessel vermitteln in diesem Semester das nötige theoretische Wissen im europäischen und deutschen Asyl-und Aufenthaltsrecht für Studierende, um im zweiten Semester der Vorlesungsreihe anhand praktischer Fälle arbeiten zu können. Neben dem Anspruch, das Asyl- und Migrationsrecht in den universitären Lehrplan zu integrieren, ist die Vorlesung Teil eines Fortbildungszyklus der Refugee Law Clinic Berlin e.V., der Teilnehmende als spätere Berater:innen qualifizieren soll. Anhand von Theorie, Fallbeispielen und Einblicken aus der Praxis sollen Teilnehmende einen ersten Einblick in das Rechtsgebiet des Asyl- und Aufenthaltsrechts bekommen. Die Lehrveranstaltung steht Studierenden aus allen Fachrichtungen offen. Wir möchten insbesondere Menschen mit eigener Flucht- oder Migrationserfahrung ermutigen, teilzunehmen.

​​

​

Organisatorisches:

Kontaktmöglichkeiten für Teilnehmende Organisatorisches: ausbildung@rlc-berlin.org

​

Allgemeine Informationen zur Vorlesung im Wintersemester 2024/25

hier.

Literatur
FAQ Vorlesung
  • Ist euer Rechtsberatungsangebot auf Asylsuchende beschränkt?
    Unsere Beratung ist nicht auf Asylsuchende beschränkt. Es richtet sich vor allem an Geflüchtete und Migrant*innen in Berlin. Wir beraten aber ganz grundsätzlich Personen, die Fragen zu ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation haben. Weiterhin beraten wir auch Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit mit aufenthaltsrechtlichen Fragen konfrontiert, aber nicht selbst betroffen sind.
  • Bietet ihr auch Rechtsberatung via Skype, Telefon oder E-Mail an?"
    Normalerweise bieten unsere 13 Beratungsteams in Berlin lokale Betreuung nach dem Vier-Augen-Prinzip an. Auf Beratungen via Skype/ Telefon verzichten wir in der Regel, da das gemeinsame Durchgehen behördlicher Schreiben für die meisten Beratungen essentiell ist. Dies über Telefon nicht und über Skype nur sehr bedingt möglich. Aufgrund von Corona mussten wir die Beratung aktuell leider pausieren. Derzeit bieten ein eigens gegründetes Notfallberatungsteam (https://www.rlc-berlin.org/notfallberatung) und unsere Fokusgruppe zur Familienzusammenführung Beratung via E-Mail und Videokonferenz an. Die Anwält*innen die unsere Supervision leiten, arbeiten besonders eng mit dem Notfallteam zusammen.
  • Kommen ehemalige Ratsuchende zu euch zurück, wenn sie sonstige aufenthaltsrechtliche Probleme haben?"
    Ratsuchende kommen regelmäßig auch mit Folgefragen zu uns. Wir freuen uns immer eine anhaltende Vertrauensbasis zu schaffen, sodass unsere Ratsuchenden sich gerne wieder an uns wenden.
  • Mit welchen Behörden habt ihr überlicherweise zu tun?
    BAMF, Ausländerbehörde, LAF, Jobcenter, deutsche Vertretungen im Ausland
  • Helft ihr beim Zugang zum Arbeitsmarkt? Oder mit sonstigen Integrationsaspekten?
    Primär ist unsere Beratung auf rechtliche Aspekte beschränkt. Bei anderweitig gelagerten Fragen verweisen wir in der Regel auf Beratungsstellen, die sich spezialisiert mit dem Zugang zum Arbeitsmarkt, der Wohnungsvermittlung, Sprachkursen etc. auseinandersetzen.
  • Könnt ihr auch Fragen zu Strafsachen und Verträgen beantworten?
    Nein. Wir bieten ausschließlich Beratung im Asyl- und Aufenthaltsrecht an.
  • Seid ihr eine staatliche Organisation?
    Nein. Wir sind vollkommen unabhängig von jeglichen staatlichen Institutionen. Auch unsere Geldgeber*innen nehmen keinerlei Einfluss auf die Beratung nehmen. Wir behandeln das in der Beratung Besprochene streng vertraulich und tragen keinerlei Informationen an Dritte weiter.
  • Ich bin Journalist*in und würde gerne wissen, wie ihr arbeitet. Darf ich bei einer Beratung dabei sein?"
    Nein. Beratungssituationen werden von uns streng vertraulich behandelt. Es ist uns enorm wichtig, dass die ratsuchende Person bei uns einen sicheren Raum vorfindet, indem frei gesprochen werden kann. Die Anwensenheit Dritter, oder gar die Aufzeichnung einer Beratungssituation ist daher nicht möglich.
bottom of page